Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Martin Liss, Zur Waage 36, 10247 Berlin (USt-IdNr. DE307665985, nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) über die in § 2 genannten Leistungen geschlossen werden.
  • Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugunsten von Verbrauchern abweichende Regelungen ergeben, gehen diese vor.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  • Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine Bestätigung in Textform maßgeblich.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

  • Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Einzel- und Teamcoaching, Führungskräftecoaching, Organisations- und Personalentwicklung, Workshops, Trainings, Moderation, Mediation, Keynotes und Vorträge sowie strategische und fachliche Beratung für alle Branchen.
  • Die jeweils zu erbringenden Leistungen, der zeitliche Umfang, der Leistungsort sowie das Honorar ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten diese AGB.
  • Soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Profession, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg, eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder ein konkretes Ergebnis (insbesondere keine Verhaltens-, Persönlichkeits- oder Organisationsveränderung des Auftraggebers oder dritter Personen).
  • Coaching, Beratung und Workshops dienen ausschließlich beruflichen, betrieblichen bzw. unternehmerischen Zwecken. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Sofern entsprechende Bedarfe erkennbar werden, weist der Auftragnehmer hierauf hin; die Inanspruchnahme spezialisierter Fachpersonen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen unter Einschaltung qualifizierter Dritter (z. B. Co-Trainer, Subunternehmer, Kooperationspartner) zu erbringen, soweit die Persönlichkeit des Auftragnehmers nicht zwingend persönliche Leistungserbringung erfordert. § 9 (Vertraulichkeit) bleibt davon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Angebote

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote haben, soweit nicht anders angegeben, eine Bindungsfrist von zwei (2) Wochen ab Datum des Angebots.
  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch widerspruchslose Entgegennahme der Leistung zustande. Mündliche oder telefonische Auftragsbestätigungen werden vom Auftragnehmer in Textform bestätigt.
  • Bestimmte Abrede über Termine, Dauer, Ort und Honorar bedürfen der Bestätigung in Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang unterstützen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung benötigten Informationen, Unterlagen, Zugänge und Räumlichkeiten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen, es sei denn dies ist explizit anders vereinbart (z.B. im Angebot durch Angebotsannahme).
  • Bei Inhouse-Veranstaltungen (Workshops, Trainings, Teamcoachings usw.) stellt der Auftraggeber geeignete Räume sowie die erforderliche technische und mediale Ausstattung. Soweit anwesende Teilnehmende einbezogen werden sollen, sorgt der Auftraggeber für deren rechtzeitige Information, Einladung und Verfügbarkeit.
  • Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die auf eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; ein dadurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen, hilfsweise nach den üblichen Sätzen des Auftragnehmers, gesondert vergütet.
  • Coaching- und Beratungsprozesse setzen die aktive Mitwirkungsbereitschaft des Auftraggebers bzw. der teilnehmenden Personen voraus. Eine Pflicht zur Mitwirkung gegen den eigenen Willen besteht nicht; ohne hinreichende Mitwirkung ist eine wirksame Leistungserbringung jedoch regelmäßig nicht möglich. Honoraransprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Honorar, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen

  • Das Honorar richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Honorare können als Stunden-, Halbtages-, Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart werden. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Reisezeiten werden nicht berechnet. Reisekosten (Flexpreis Bahn 2. Klasse oder günstiger wenn möglich, Flug Economy bzw. Pkw mit 0,42 €/km), Übernachtungskosten werden nach Aufwand gegen Nachweis berechnet, soweit keine Pauschale vereinbart ist.
  • Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als „inklusive“ ausgewiesen, gesondert zu vergüten. Im Honorar enthalten sind grundsätzlich nur die im Angebot konkret bezifferten Leistungseinheiten.
  • Honorare sind, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt fällig: bei Einzelcoachings unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung; bei Workshops, Trainings und Inhouse-Veranstaltungen unmittelbar nach Leistungserbringung; bei mehrteiligen Beratungsmandaten monatlich nach Aufwand. Bei Aufträgen mit einem Honorarvolumen ab 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Vertragsschluss zu verlangen.
  • Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, neben einer Mahngebühr auch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber – soweit er Unternehmer ist – nur insoweit zu, als seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist oder sie auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt.

§ 6 Termine, Absagen und Ausfallhonorar

  • Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Termine können im gegenseitigen Einvernehmen verlegt werden, was grundsätzlich schriftlich zu erfolgen hat.

Einzelcoaching, Einzelberatung, 1:1-Sitzungen

  • Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins ist bis spätestens 72 Stunden (3 Werktage) vor Beginn möglich. Bei späterer Absage werden 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet; bei Absage am selben Tag oder Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars.

Workshops, Trainings, Inhouse-Veranstaltungen, Moderationen, Keynotes

  • Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Absage zwischen vier (4) und zwei (2) Wochen vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet; bei Absage weniger als zwei (2) Wochen vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars. Bereits angefallene Vorbereitungsaufwendungen sowie nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind zusätzlich zu erstatten.
  • Sagt der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) ab, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet, falls diese Leistungen (z.B. Analysen, Präsentationen) nicht beim Ersatztermin verwendet werden können. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen von § 8 dieser AGB.
  • Bei offenen Veranstaltungen (z. B. öffentliche Seminare, offene Trainings) die der Auftragnehmer selbst veranstaltet oder im Auftrag eines Veranstalters (Messe, Agentur usw.) durchführt gelten ergänzend die Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung.

§ 7 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers und der teilnehmenden Personen sowie über alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
  • Die Verpflichtung gilt entsprechend für Erfüllungsgehilfen, Co-Trainer und sonstige vom Auftragnehmer im Auftrag eingesetzte Dritte. Der Auftragnehmer wird diese in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichten.
  • Inhalte aus Coachings und Einzelberatungen werden ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte – auch nicht an den auftraggebenden Arbeitgeber – weitergegeben. Berichtspflichten gegenüber einem auftraggebenden Unternehmen sind, soweit erforderlich, vorab in Textform zu definieren (z. B. als Themen-, nicht Inhaltsberichterstattung).
  • Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit der Auftragnehmer aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung zur Offenbarung verpflichtet ist oder soweit Informationen offenkundig sind bzw. werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts in anonymisierter Form (z. B. „mittelständischer Medienkonzern“) als Referenz zu nennen. Eine namentliche Nennung sowie die Verwendung von Logos oder Zitaten erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform, z.B. als E-Mail.

§ 8 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  • Coaching, Beratung, Workshops und Trainings sind Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Veränderung von Verhalten, Befinden, Organisationen, Märkten oder wirtschaftlichen Ergebnissen. Empfehlungen und Hinweise des Auftragnehmers ersetzen in keinem Fall die eigenverantwortliche Entscheidung des Auftraggebers.
  • Der Auftraggeber ist während Workshops, Trainings und Coachings für seine körperliche und psychische Gesundheit eigenverantwortlich. Die Teilnahme erfolgt aus eigenem Antrieb und auf eigenes Risiko. Versicherungsschutz für Teilnehmende von Inhouse-Veranstaltungen besteht nicht durch den Auftragnehmer; insoweit ist der Auftraggeber für den Versicherungsschutz und ggf. weitere Sicherheitsleistungen (z.B. Personenschutz) seiner Mitarbeitenden zuständig.
  • Soweit Coaching- oder Beratungsinhalte erkennbar in psychotherapeutische Bedarfslagen hineinreichen, weist der Auftragnehmer hierauf hin und empfiehlt die Inanspruchnahme entsprechender Fachpersonen. Eine Haftung für unterlassene oder verspätete Inanspruchnahme solcher Fachpersonen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

  • Alle vom Auftragnehmer erstellten Analysen, Konzepte, Angebote, Präsentationen, Skripte, Methodensammlungen, Tools, Arbeitsblätter, Audio- und Videodateien sowie sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  • Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Projekts überlassenen Unterlagen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch für die in der jeweiligen Maßnahme behandelten Personen und Organisationseinheiten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte – auch in Teilen – außerhalb der auftraggebenden Organisation ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform (z.B. per E-Mail) gestattet.
  • Ton-, Video- oder Bildmitschnitte von Sitzungen, Workshops, Trainings und Vorträgen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die Genehmigung muss schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail). Die Nutzung solcher Aufzeichnungen ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Maßnahme entwickelte allgemeine Methoden, anonymisierte Erkenntnisse und nicht-vertrauliche Erfahrungen für eigene Zwecke (z. B. Methodenentwicklung, Publikationen, Vorträge) weiter zu nutzen, ohne dass dies die in § 7 geregelte Vertraulichkeit verletzt.

§ 10 Datenschutz

  • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber und der teilnehmenden Personen ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  • Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.martinliss.de/datenschutz.
  • Sofern im Rahmen eines Inhouse-Auftrags personenbezogene Daten der Mitarbeitenden des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Anforderung hierzu liegt beim Auftraggeber als Verantwortlichem.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  • Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung (Angebot und Angebotsannahme). Mangels ausdrücklicher Vereinbarung endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  • Längerfristige Coaching- oder Beratungsmandate können von beiden Seiten mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört ist oder wenn die vereinbarten Mitwirkungspflichten trotz Nachfristsetzung nicht erbracht werden.
  • Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Im Falle einer Kündigung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 615 BGB).

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

  • Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen.
  • Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.

§ 13 Streitbeilegung

  • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Berlin. Dies gilt auch für Auftraggeber ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist – soweit nicht anders vereinbart – Berlin.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung abgegeben werden, bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Textformerfordernisses selbst.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.